Bewerbungsablauf

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Ruhr-Universität Bochum

1.) An der Ruhr-Universität Bochum müssen sich Studieninteressierte zunächst innerhalb der Bewerbungsfrist online bewerben. Die Bewerbungsfrist beginnt Mitte Mai und endet zum 15. Juli

2.) Nach erfolgreicher online Bewerbung wird Ihnen ein Kontrollblatt per Mail zugesendet. Die erforderlichen Unterlagen müssen dann bis zum 15. September in der Zulassungsstelle eingereicht werden:

  • B.A. Diplom oder Magister Zeugnis
  • aktuelle Studienbescheinigung oder evtl. Exmatrikulationsbescheinigung
  • Transcript of Records

Studierendensekretariat:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/

Online-Master-Bewerbung:
www.ruhr-uni-bochum.de/studium/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/index.html

3.) Studieninteressierte aus nicht EU Staaten, müssen sich spätestens bis zum 15. Juli mit ihren Unterlagen im Akademischen Auslandsamt/International Office beworben haben: http://www.ruhr-uni-bochum.de/auslandsamt/

4.) An der Ruhr-Universität Bochum werden die Studienplätze im Rahmen eines örtlichen Zulassungsverfahrens (RUB-NC) vergeben.

5.) Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen eine bestandene Deutschprüfung wie zum Beispiel DHS-2 oder TestDaF (mit 16 Punkten) nachweisen. Wenn dies nicht möglich ist, ist eine Anmeldung zum Deutschkus an der Ruhr-Universität notwendig, der kostenpflichtig ist.

Universität Graz

1.) Die Studierenden, die sich für die Universität Graz als Stammuniversität entschieden haben, bewerben sich um die Zulassung für das Double-Degree-Masterprogramm Gender Studies über das reguläre Masterstudium „Interdisziplinäre Geschlechterstudien“ an der Universität Graz. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die erforderlichen Unterlagen bis zur an der Universität Graz veröffentlichten Frist einreichen (Wintersemester: 5. September / Sommersemester: 5. Februar). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Graz.

2.) Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber beim Büro für Internationale Beziehungen an der Universität Graz ein Bewerbungsformular einreichen. Dieses Bewerbungsformular muss bis Ende Oktober des ersten Semesters bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung um ein Mobilitätsstipendium für das verpflichtende Auslandssemester beim Büro für Internationale Beziehungen eingereicht werden.

3.) Für den Antrag auf Zulassung an der Universität Graz müssen Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, Deutschkenntnisse auf C1 Niveau (nach GERS) nachweisen. Wenn Studierende bei der Bewerbung zum Studium (= Antragsstellung) noch keine C1 Kenntnisse haben, müssen sie bei der Bewerbung zumindest Deutschkenntnisse auf A2 Niveau anhand eines von an der Universität Graz akzeptierten Zertifikats nachweisen.

Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (nach GERS) können nachgewiesen werden durch:

  1. ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder
  2. ein gleichwertiges ausländisches Reifeprüfungszeugnis aufgrund des Unterrichts in deutscher Sprache auf Maturaniveau (z.B. österreichische oder deutsche Auslandsschulen) oder
  3. ein im Ausland zur Gänze in deutscher Sprache absolviertes Studium oder
  4. Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen (Voraussetzung für die Ablegung der EPD ist eine Zulassung an der Universität) oder eines anderen österreichischen Vorstudienlehrgangs auf C1 Niveau oder
  5. ÖSD C1 (Österreichische Sprachdiplom Deutsch) oder
  6. Goethe-Zertifikat C1 oder
  7. DSH2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
  8. DSD2 (Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)

Die C1 Zertifikate (5.-8.) dürfen bei der Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre alt sein.

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