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Mobilität
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Studierende verbringen das zweite, dritte oder vierte Semester an einer der Partneruniversitäten. Bei ihrer Bewerbung geben die BewerberInnen eine Liste ihrer Präferenzen bzgl. der Gastuniversitäten, sowie das voraussichtliche Semester ihrer Mobilität bekannt und begründen in ihrem Motivationsschreiben ihre Entscheidung anhand akademischer Kriterien. Studierende werden dazu angehalten, von Anfang an ein detailliertes Learning Agreement mit den akademischen KoordinatorInnen des Programms an der Stammuniversität auszuarbeiten.
Studierende haben außerdem die Möglichkeit, ein zusätzliches Auslandssemester, an einer der Partneruniversitäten zu absolvieren, entweder um zusätzliche Kurse zu absolvieren oder zu Forschungszwecken. Finanzielle Unterstützung kann durch existierende Mobiltitäsprogramme oder Stipendien gewährleistet werden.
Studienplätze an den Gastuniversitäten werden durch das Konsortium hinsichtlich der jeweiligen verfügbaren Ressourcen vergeben. Diese Maßnahme liegt in den Bestimmungen des Kooperationsvertrags zwischen den Partneruniversitäten begründet.
Es wird angenommen, dass die allgemeinen und spezifischen Eintrittskriterien an den Gastuniversitäten mit der Nominierung durch die Stammuniversität erfüllt werden.
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