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Mobilität
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Es wird empfohlen, dass Studierende ihr pflichtiges Auslandsstudium im 2., 3. oder 4. Semester an einer der Partneruniversitäten absolvieren. Studierende müssen Ihre Präferenzen bezüglich ihrer Mobilitätsuniversität(en) als Teil ihrer Bewerbung um einen Studienplatz bekannt geben sowie die gewünschte Länge ihres Auslandsaufenthalts und die Motivation für ihre Wahl anführen. Aufgrund der Internationalität des Programms sind Studierende dazu angehalten, gleich am Beginn ihres Studiums damit anzufangen, ein detailliertes Learning Agreement mit dem/der KoordinatorIn ihrer Heimatuniversität auszuarbeiten.
Studierende können zusätzliche Mobilitätssemester an sämtlichen Partneruniversitäten, entweder zur Absolvierung von Kursen (3. od 4. Semester) oder für einen kurzen Forschungsaufhalt, absolvieren. Finanzielle Unterstützung können durch existierende Mobilitätsprogramme und Stipendien gewährleistet werden.
Mobilitätsplätze werden vom Konsortium anhand der verfügbaren Ressourcen vergeben. Diese Maßnahme existiert, um den Vorschriften des Kooperationsvertrages zwischen den Partneruniversitäten Rechnung zu tragen.
Es wird angenommen, dass die allgemeinen und spezifischen akademischen Eintrittsanforderungen aller Partneruniversitäten durch die Nominierung seitens der Stammuniversität erfüllt werden.
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