Frequently Asked Questions (FAQs)

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Programm

Q: Wie lange dauert das Studienprogramm?
A: Das Studienprogramm wird in 4 Semestern absolviert (inkl. Auslandsaufenthalt, Masterarbeit sowie aller Teilprüfungen).

 

Q: Wie groß ist der Arbeitsaufwand pro Semester?
A: Pro Semester sind mit 30 ECTS Punkten an Arbeitsaufwand zu rechnen. Das entspricht ca. 750 Stunden).

 

Q: Kann ich das Programm auch im Sommersemester beginnen?
A: Nein, das Programm startet jedes Wintersemester (Bewerbung bis Ende Mai).

 

Q: Ich würde gerne eine der Universitäten im Konsortium als Stammuniversität wählen, aber mein Mobilitätssemester an einer Universität verbringen, die nicht Partnerin im Joint Masterprogramm ist. Erhalte ich dann trotzdem den gemeinsamen Abschluss?
A: Der gemeinsame Abschluss wird nur verliehen, wenn eine der Universitäten im Joint Masterprogramm als Stammuniversität gewählt wird und auch das Mobilitätssemester an der Partneruniversität des Joint Masterprogramms absolviert wird. Sie können jedoch jederzeit ein zusätzliches Auslandssemester an einer Universität außerhalb des Konsortiums absolvieren.

Bewerbung

Q: Ich habe einen Bachelor-Abschluss von einer der Partneruniversitäten im Programm, möchte mich aber jetzt um einen Studienplatz an der anderen Universität bewerben. Ist das möglich?
A: Ja, die Wahl der Stammuniversität für das Joint Masterprogramm ist unabhängig von ihrer Stammuniversität während Ihres Bachelorstudiums.

 

Q: Ich habe einen Bachelor-Abschluss in Geschichte. Kann ich mich für das Programm bewerben?
A: Zielgruppe für die Teilnahme am gemeinsamen Masterstudium “Jüdische Studien – Geschichte Jüdischer Kulturen” sind AbsolventInnen mit einem Bachelorabschluss eines geistes-, kulturwissenschaftlichen oder theologischen Studiums oder einem gleichwertigen Abschluss.

 

Q: Ist die Kenntnis einer weiteren Sprache außer Deutsch notwendig?
A: Die Unterrichtssprache des Programms ist Deutsch. Für einen umfassenden Einblick in die international relevante Literatur zum Fachbereich ist natürlich jede weitere Fremdsprache von großem Vorteil.

 

Q: Kann ich unter Umständen auch Unterlagen nachreichen?
A: Nein, alle für die Bewerbung erforderlichen Bewerbungsunterlagen müssen bis Ablauf der Einreichfrist an der gewählten Stammuniversität eingelangt sein.

 

Q: Kann ich mich bewerben, obwohl ich voll erwerbstätig bin?
A: Grundsätzlich ja. Allerdings ist das Studienprogramm so ausgerichtet, dass es Studierende für die Zeit des Studienverlaufs voll auslastet. Abgesehen davon stellt der Auslandsaufenthalt einen verpflichtenden Teil des Studiums dar und muss von allen Studierenden absolviert werden.

 

Q: Ist internationale Erfahrung bei der Auswahl der BewerberInnen relevant?
A: Programm-relevante Erfahrung wird bei der Auswahl berücksichtigt.

 

Q: Gibt es ein Bewerbungsgespräch?
A: Nein, die Studierenden werden von einer Auswahlkommission anhand der Bewerbungen ausgewählt.

 

Q: Wann werden die Ergebnisse der Sitzung der Auswahlkommission bekanntgegeben?
A: Nach Ende der Bewerbungsfrist (15. Mai) wählt die Auswahlkommission Studierende für das Programm aus. Die Studierenden werden bis Mitte Juni über das Ergebnis der Auswahlsitzung und dem weiteren Zulassungsverfahren (endgültige Zulassung an der Stammuniversität) informiert.

Finanzen

Q: Erhalte ich finanzielle Unterstützung für das Mobilitätssemster?
A: Die Universitäten im Joint Masterprogramm organisieren Ihr Mobilitätssemester im Rahmen von internationalen Austauschprogrammen, die meist einen finanziellen Zuschuss vorsehen.

 

Q: Wie hoch sind die Studiengebühren?
A: Die Höhe je nach gewählter Stammuniversität finden Sie auf dieser Homepage unter Finanzen.

Mobilität

Q: Ist es möglich, 2 Semester im Ausland zu verbringen?
A: Ja, Sie können ein zusätzliches Semester im Ausland verbringen, wobei dieses zusätzliche Semester auch an einer Universität absolviert werden kann, die nicht Programmpartnerin ist.     

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